Vertrauliche und Anonyme Geburt

Donum Vitae empfindet die Idee der vertraulichen Geburt grundsätzlich als positiv, schließlich stellt sich bei vielen Adoptierten im Laufe ihres Lebens der drängelnde Wunsch ein, ihre leiblichen Eltern kennen zu lernen. Allerdings sieht die Organisation in dem derzeitig diskutierten Gesetzentwurf eine entscheidende Schwachstelle: Er sieht keine Möglichkeit einer gesetzlich geregelten anonymen Geburt vor.

Das aber sei gerade der Qualitätssprung gewesen, mit dem das Moses-Projekt seit seiner Etablierung am 01.08.1999 an Frauen herangekommen sei, die man vorher nicht erreicht hat, sagt Hilde Forst, die Leiterin der Amberger Beratungsstelle.

Die Möglichkeit der tragfähigen Anonymität schenkt den Frauen in Not Vertrauen und erleichtert es ihnen, das Hilfsangebot anzunehmen. Falle dieser Ausweg jetzt weg, befürchten die Verantwortlichen von Donum Vitae, dann würden sich manche Frauen für andere Lösungen entscheiden, die das Leben von Mutter und Kind gefährden könnten. Laut Donum Vitae tue der Staat – falls die anonyme Geburt nicht gesetzlich geregelt werde – nicht sein Möglichstes, um das Leben von Mutter und Kind zu schützen.

"Die mögliche Offenlegung der Daten nach 16 Jahren kann auf manche Frauen "abschreckend" wirken", befürchtet der Chefarzt der Frauenklinik am Amberger Klinikum Prof. Dr. Anton Scharl. Thomas Schieder, der Leiter des Amberg-Sulzbacher Kreisjugendamtes ist der Meinung, dass die Ängste wegen der Datenoffenlegung eine "entscheidende Schwelle sein könnten, nicht auf das Hilfsangebot von Donum Vitae einzugehen". Das führt möglicherweise dazu, dass das Kind ausgesetzt oder gefährdet werde.

Die gemeinsame FORDERUNG lautet deshalb, die anonyme Geburt in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen und auch sie gesetzlich zu regeln, eine medizinische und psychosoziale Begleitung der Gebärenden festzuschreiben und die Kostenübernahme zu regeln, um nicht wieder in eine Grauzone zu kommen.

Dazu schlägt Donum Vitae vor, dass wie bei der der vertraulichen Geburt ein Herkunftsnachweis ausgestellt wird und auch bei der anonymen Geburt eine Begründungsurkunde erstellt werden könnte. Eine geschützte Begegnung der Mutter mit dem 16jährigen Kind in den Beratungsstellen könnte möglichst gut die Herkunftsrechte des Kindes sichern.

Bezüglich der anonymen Geburt sieht Donum Vitae eine genaue und geordnete Regelung vor. Eine Frau, die sich nicht in der Lage sieht, die vertrauliche Geburt anzunehmen, darf sich nicht selbst überlassen werden. Der Staat muss seine Verantwortung für den Lebensschutz wahrnehmen und darf sich nicht seiner Verantwortung durch die Nichtregelung der anonymen Geburt entziehen und es den Bürgern überlassen, ob und wie sie Hilfen anbieten.

ZIEL muss es sein, den Schwangeren eine lebensschützende, von ganzheitlicher psychosozialer und kompetenter Beratung ummantelte Geburtshilfe zu garantieren, ganz egal, ob sie sich in der Lage befinden ihre Personalien im Rahmen der vertraulichen Geburt anzugeben, oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht anonym bleiben müssen. Die Frauen sollen ernst genommen und ihre Ängste respektiert werden. Auf diesem Weg kann auch dem jeweiligen Kind bestmöglich geholfen werden.