Vertrauliche und Anonyme Geburt

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Im Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt vom 25.01.2013 nimmt der Staat die Aufgabe für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind wahr. Er schafft Handlungs- und Finanzierungssicherheit. Er steckt den Rahmen für qualifizierte, problemlösende, flächendeckende und ganzheitliche Hilfen für Schwangere in besonders schwierigen Lebenslagen. Durch die Neuregelung der Datenverwaltung erhalten Kinder einen sicheren Ort für die Erkundung der Herkunft.

Bleibt die anonyme Geburt gesetzlich nicht geregelt, entsteht ein sehr nachteiliges Zweiklassen-Hilfs-System zum Schaden für Mutter und Kind. Entscheidend für gesetzlich geregelte Hilfeleistungen wären dann nicht die Not und die Bedüftigkeit der Frau, sondern ob sie ihre Personenstandsdaten angeben kann oder nicht. Der Schutz für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind, die Wahrung der Würde der Frau auch in großer Not, Herkunftsrechte des Kindes, Rechts- und Finanzierungssicherheit für Helfer/innen gebieten eine rechtliche Regelung der vertraulichen UND der anonymen Geburt.

VERTRAULICHE GEBURT ANONYME GEBURT
Wesentliche Merkmale des Gesetzentwurfes für die vertrauliche Geburt bestehen darin, dass   
Als Ergänzungen im Gesetzentwurf, die auch für die anonyme Geburt Rechts-, Handlungs-, Qualitäts- und Finanzierungssicherheit herstellen würde, wären notwendig, dass
 1.  eine qualifizierte Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft für Schwangere in Not entsteht
 2.  Frauen vor und nach ihrer Niederkunft von speziell ausgebildeten Beraterinnen/Beratern beraten und begleitet werden sollen
 3.  sie als ihren Namen ein Pseudonym angeben
 4.  die Frau ihre wahre Identität der/dem Beraterin/Berater nachweist, die/der diese protokolliert (Herkunftsnachweis) und in einem verschlossenen Kuvert an die vorgesehene Bundesstelle schickt 4.  die Beraterin mit Einwilligung der Frau die Begründung für die Entscheidung zur anonymen Geburt aufzeichnet (Begründungsurkunde) und in einem verschlossenen Kuvert an die vorgesehene Bundesstelle geschickt wird 
 5.  sie die Verbindung mit der Klinik wegen der Regelung der bevorstehenden Geburt aufnimmt
 6.  die Mutter für das Kind einen Namen bestimmt
 7.  die/der Schwangerenberaterin/Schwangerenberater das zuständige Jugendamt von der Geburt des Kindes informiert
 8.  die Kinik die Geburt des Kindes mit dem Pseudonym beim Standesamt anmeldet
 9.  im Alter von 16 Jahren das adoptierte Kind ein Recht auf Einsicht in den Herkunftsnachweis hat 9.  im Alter von 16 Jahren das adoptierte Kind ein Recht auf Einsicht in den Begründungsurkunde hat 
10. die Frau der Einsicht in den Herkunftsnachweis durch das Kind widersprechen kann 10. Angaben festgelegt werden, wie der Kontakt zwischen Mutter  und der Beratungsstelle zukünftig erfolgen kann
11. über diesen Widerspruch das Familiengericht entscheidet 11. mit der/dem 16jährigen Adoptierten und der Mutter in der Beratungsstelle eine geschützte Begegnung stattfinden kann
12. eine Dokumentation der vertraulichen Geburt erstellt wird 12. eine Dokumentation der anonymen Geburt erstellt wird
13. eine Evaluierung durchgeführt wird

 Seit Jahrhunderten werden Frauen verachtet, wenn sie nicht zu ihrem neugeborenen Kind stehen. Mit Ausnahme der offiziellen Freigabe des Kindes zur Adoption, die immer mit der Angabe der Personalien der Mutter verbunden ist, sieht der Staat keinerlei hilfreiche Regelungen für Frauen vor, die von ihrem Umfeld unentdeckt ihr Kind gebären und abgeben möchten. So versuchen Frauen immer wieder ihre Probleme selbst zu lösen entweder durch Erschleichen ärztlicher Geburtshilfe auf Grund falscher Namensangabe oder durch Kindesaussetzung nach einer allein, geheim durchgeführten Geburt, obwohl sie wissen, dass der Staat darauf mit Strafverfolgung reagieren wird.

Hilfe statt Strafe war und ist das Ziel des Moses-Projektes, welches seit 1.8.1999 besteht. An den vielen nachahmenden Projekten (z.B. Banyklappen) kann ein gesellschaftlicher Bewertungswandel zu Gunsten von Hilfsmaßnahmen statt Strafe festgestellt werden.

Somit dürfte dem Gesetzgeber der Wechsel von Strafe zur Hilfe – und zwar vorbehaltlos – nicht mehr schwer fallen. Wenn klar wird, jede noch so bedrängte Schwangere erhält das Recht auf qualifizierte, ganzheitliche Hilfe, ist dies insgesamt ein vermehrter Schutz für das Leben.

 

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