Vertrauliche und Anonyme Geburt

Notruf:  0800 0066737

 

  1. Die Frau hat ihre Schwangerschaft verdrängt oder verheimlicht und befindet sich aus ihrer subjektiven Sicht in einer extremen Ausnahmesituation und will anonym entbinden.
  2. Der Notruf unter der Nummer 08000066737 ist 24 Stunden besetzt. Der Anruf kommt in den üblichen Bürozeiten in der nächstgelegenen DonumVitae Schwangerschaftsberatungsstelle an. Außerhalb der Bürozeiten vermittelt die geschulte ehrenamtliche Telefonistin an die jeweils zuständige Beraterin.
  3. Staatlich anerkannte Beratungsstellen können Anonymität garantieren (Zeugnisverweigerungsrecht, Anonymitätsrecht der Frau). Beratung will Vertrauen schaffen, zur Entscheidungsfindung helfen, Perspektiven für ein Leben mit Kind erarbeiten. Bleibt die Frau bei der Entscheidung für eine anonyme Geburt, wird sie intensiv bis zu ihrer Rückkehr begleitet.
  4. Die Frau wählt einen Schutznamen (Pseudonym), unter dem sie auch angesprochen und sowohl im Krankenhaus als auch bei der Meldebehörde geführt wird.
  5. Manche Frauen benötigen eine vorübergehende Unterbringung.
  6. Die meisten Frauen waren noch nicht beim Frauenarzt. Die Beraterin meldet die Frau im Krankenhaus an und begleitet sie beim Erstbesuch.
  7. Die Hebammen und Ärzte im Kreißsaal werden verständigt und aufgesucht.
  8. Absprache mit der Geburtshilfe sind nötig, weil manche Frauen zu ganz bestimmten Terminen entbinden wollen. Kommt eine Frau zur Klinik ohne vorher Kontakt mit einer Schwangerenberatung aufgenommen zu haben, verständigt die Klinik sofort die zuständige Beratungsstelle.
  9. Das Jugendamt wird von der bevorstehenden Geburt des Kindes informiert.
  10. Die Beraterin ist meist vor, nach und unmittelbar bei der Geburt dabei. Sie weckt bei der Frau das Interesse am Kind.
  11. Die Mutter bestimmt den Namen des Kindes, der später fast immer von den Adoptionseltern übernommen wird.
  12. Nimmt die Mutter das Kind nicht zu sich, ist das Kind hilflos (Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) und wird vom Jugendamt in Obhut genommen.
  13. Die Beraterin zeichnet die Lebensgeschichte der Frau auf und sichert sie in der Beratungsstelle (Beschlagnahmeverbot). Mit Erlaubnis der Frau werden Infos an die Adoptionsfamilie weitergegeben.
  14. Kontaktmöglichkeiten für kommende Zeiten werden gesichert.
  15. Eine bewusste Verabschiedung vom Kind ist wichtig, damit die Frau später besser mit ihrer Entscheidung leben kann.
  16. Meist gehen die Frauen möglichst schnell nach Hause.
  17. Mit Hinweis auf die besondere Situation meldet die Beraterin die Geburt des Kindes mit dem Schutznamen (Pseudonym) der Mutter beim Standesamt an
  18. Es gibt für die Frau keine gesetzliche Regelung für die Kostenerstattung bei der anonymen Geburt. Die Beratungsstelle begleicht die Kosten mit Spendengeldern.
  19. Nach dem Krankenhausaufenthalt kommt das Kind durch das Jugendamt (oder durch den vom Jugendamt beauftragten Verband) in die Adoptions- oder Bereitschaftspflege.